Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bootspflege Aziz e.U.

  1. Mietsache/Stellplatz:

1a)          Abdelaziz Denden, Inhaber der Firma Bootspflege Aziz e.U. im Folgenden Vermieter genannt vermietet Stellplätze in der Bootshalle, 6972 Fußach, Teichweg …. an Kunden die im Folgenden Mieter genannt werden.

1b)          Die Zuordnung des Bootstellplatzes erfolgt in Absprache von Vermieter und Mieter, letztlich obliegt die Zuteilung des Stellplatzes jedoch dem Vermieter.

1c)          Der Vermieter ist berechtigt, auch während der Mietdauer eine Stellplatzänderung vorzunehmen.

  • Vertragsdauer:

2a)          Das Mietverhältnis beginnt jeweils am 01.10. eines jeden Jahresund endet spätestens am 31.05. des Folgejahres durch Ablauf der Zeit, ohne, dass es einer gesonderten Aufkündigung bedarf.

  • Miete/Nebenkosten:

3a)          Die Stellplatzmiete für die Mietdauer berechnet sich nach der Nutzfläche des Bootes inkl. Trailer, nach der Formel: Länge über Alles des Bootes mal Breite über alles des Bootes. Als Preis pro Quadratmeter gilt der jeweils gültige Aushang für die gesamte Vertragsdauer, wobei kein Rückersatzanspruch besteht, sollte das Boot nach dem 01.10. eines jeden Jahres eingebracht und/oder vor dem 31.05. des Folgejahres entfernt werden.

3b)          Für den Fall der unterlassenen Räumung bis zum 31.05. ist der Mieter verpflichtet ein Benützungsentgelt je begonnenem Monat in Höhe eines Achtels (inkl. 20% USt.) der Gesamtmiete für die jeweilige Saison zu bezahlen.

3c)          Die Stellplatzmiete ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Skonto zur Zahlung fällig.

  • Zusatzleistungen/Neben- und bzw. Betriebskosten:

4a)          Vermieter und Mieter sind sich darüber einig, dass die Stellplatzmiete ausschließlich für den zur Verfügung gestellten Stellplatz gilt.

4b)          Die Inanspruchnahme von durch den Vermieter angebotenen Zusatzleistungen, insbesondere Reparaturen am Boot, Kranarbeiten, Fäkalien- und Wassertank leeren, Transport, Entkalken, Polieren, etc. sowie sämtliche daraus resultierende Neben- und Betriebskosten sind nicht in der Stellplatzmiete enthalten, sondern werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt und sind nach Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig.

  • Mietgegenstand:

5a)          Der Zutritt zum Bootstellplatz ist ausschließlich nach vorheriger Ansprache mit dem Vermieter, während der Öffnungszeiten zulässig.

5b)          Dem Vermieter kommen keine Obhuts- bzw. sonstige Pflichten für die vom Mieter in das Mietobjekt eingebrachten Gegenstände (sohin auch nicht für das eingebrachte Boot) zu.

  •  

6a)          Der Mieter erklärt mit Einstellen des Bootes, Eigentümer bzw. berechtigt bzw. in Vollmacht des Eigentümers zu handeln

6b)          Der Mieter hat vor dem Abstellen des Bootes in der Halle für die Einwinterung des Bootes, insbesondere des Motors Sorge zu tragen, sowie das Ablassen des Kühlwasser, die Entleerung von Wasser- und Fäkalientanks sowie des WCs zu sorgen.

6c)          Der Mieter ist verpflichtet, die Räumung der Halle vertragsgemäß vorzunehmen, insbesondere auch die Reinigung des Stellplatzes so rechtzeitig vor- bzw. wahrzunehmen, dass die Halle vom Vermieter unmittelbar nach Vertragende weiterverwendet werden kann.

6d)          Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden und Nachteile, die diesen oder anderen Mietern durch den Mieter oder dessen Erfüllungsgehilfen oder durch die in die Halle aufgenommenen Gegenstände entstehen.

  • Versicherung:

Der Mieter versichert, dass das eingestellte Boot vollkaskoversichert ist, eine Feuer-, Haftpflicht-, Einbruch- und Sturmschadenversicherung in der jeweils erforderlichen Höhe, insbesondere auch bezüglich der von in das Bestandobjekt einbrachte Boot ausgehende Gefahren und für weitere auf der Liegenschaft befindliche Gegenstände wie insbesondere Boote samt Zubehör, Anhänger (KFZ), sowie Gebäude besteht.

  • Sonstiges:

8a)          Jede über die Nutzung als Bootswinterplatz hinausgehende bzw. davon abweichende Nutzung wie Untervermietung/Weitergabe ist untersagt.

8b)          Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Mieters gegen den Vermieter werden soweit sie nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder ausdrücklich anerkannt werden, ausgeschlossen.

8c)           Änderungen des Einstellvertrages bedürfen der Schriftform.

8d)          Solange der Vermieter keine neue Adresse des Mieters zur Kenntnis gebracht wird, erfolgen Zustellungen aller Art an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Mieters.

8e)          Sollten Bestimmungen der AGB unzulässig, nichtig oder unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen und sind die unzulässigen Bestimmungen durch sinngleiche zu ersetzen.

8f)           Der Vermieter haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.